Mai 5, 2022

27.09.2018 Schutzzone 150 Meter

Herr Vorsteher,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Mädchen und Frauen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen, müssten das schon aushalten, dass sie mit den Botschaften von Lebensschützern konfrontiert werden, sagten mir einige. Andere führten juristisch aus, das bloße Zeigen von Plakaten, auch von überlebensgroßen Föten und emotionalen Texten, sei keine Ansprache im Sinne einer Gehsteigberatung, schließlich müssten die Frauen nur den Blick senken, um dieser Ansprache zu entgehen. Nein, beides müssen sie nicht.

 

(Beifall)

 

Für uns GRÜNE ist das eine ebenso anmaßend und frauenverachtend wie das andere. Moralische Vorhaltungen und Demütigungen ungewollt schwangerer Frauen beeinflussen deren Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch erwiesenermaßen ebenso wenig wie noch so drastische Strafandrohungen. Weit klüger als alle, die sich jetzt als Lebensretter aufschwingen, hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass Beratung den besten Schutz ungeborenen Lebens gewährleistet. Deswegen sind zum Beispiel auch die beiden christlichen Kirchen gegen diese Mahnwachen. Ja, auch vor pro familia, im Übrigen die einzige nicht konfessionelle Beratungsstelle.

 

Ich habe Respekt vor denen, die sich ihrem Glauben folgend stark für ungeborenes Leben einsetzen und für diese Meinung offen und fair im politischen Raum streiten. Die sogenannten Lebensschützer folgen einer anderen Agenda. Sie verschweigen ihre Namen, ihre Hintermänner und Geldgeber. Sie müssen als Teil eines ultrakonservativen europäischen Netzwerks gesehen werden, das einen gesellschaftlichen Rollback verfolgt, der nichts mehr mit dem Grundgesetz und dem liberalen Verständnis unserer Stadt gemein und auch nichts Christliches an sich hat. Versammlungs- und Meinungsfreiheit gelten aber auch für diese Gruppierungen. Da sind wir einer Meinung. Demokratie, Stadtgesellschaft und auch Polizei müssen das aushalten. Wir haben in Frankfurt auch Übung darin. Frauen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen, müssen und sollen das jedoch nicht.

 

(Beifall)

 

Deren Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte werden durch diese Ansprache verletzt und das wurde durch die Versammlungsbehörde erneut nicht gewürdigt. Die ausführlichen Rechtsgutachten, die den Fraktionen nicht vorliegen, sprechen von einem Prozessrisiko. Wir sind der Meinung, dass Ordnungsdezernent und Oberbürgermeister ihren Ermessensspielraum nutzen und auch Prozessrisiken eingehen sollten, um den Rat suchenden Frauen durch entsprechende Verfügungen, zum Beispiel einer 150‑Meter‑Zone, den freien Zugang zur Beratung zu ermöglichen und deren Persönlichkeitsrechte weiter zu sichern.

 

(Beifall)

 

Zum Glück ist auf die Frankfurterinnen und Frankfurter Verlass. Seit Mittwoch sorgen sie durch ihre Präsenz dafür, dass der Schutz der Beratungssuchenden gewährleistet ist.

 

Stadtverordnetenvorsteher

Stephan Siegler:

 

Frau auf der Heide

 

Stadtverordnete Ursula auf der Heide, GRÜNE:

(fortfahrend)

 

Herzlichen Dank dafür! Jetzt sind aber Ordnungsbehörde und Versammlungsbehörde wieder gefragt.

 

Ich danke Ihnen!

 

(Beifall)