Mai 5, 2022

15.09.2016 Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen

Herr Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Lärmschutz ist ein unverzichtbarer Teil vorsorgender Gesundheitspolitik und der Lärmaktionsplan wird umgesetzt. So haben es CDU, SPD und GRÜNE im Koalitionsvertrag vereinbart. Aber nicht nur deswegen haben wir Handlungsbedarf. Lärm macht krank, unglücklich und beeinträchtigt die Lernfähigkeit von Kindern. Das hat unter anderem die NORAH-Studie bestätigt, und zwar egal, ob der Lärm von Schiene, Straße oder Flugverkehr kommt.

 

(Beifall)

 

Insbesondere fehlende Nachtruhe, darauf hat die Dezernentin schon hingewiesen, führt zu lebensbedrohenden Erkrankungen. Deswegen gibt es den Lärmaktionsplan der Landesregierung und deswegen wurde der Verkehrsversuch gestartet. Ideologien haben nicht Pate gestanden, nicht in Frankfurt und auch zum Beispiel nicht in Wiesbaden, wo der SPD-Bürgermeister 25 Straßen für den Verkehrsversuch angemeldet hat. Seit dem Vorliegen der Ergebnisse des Tempo‑30‑Verkehrsversuchs auf ausgewählten Straßenabschnitten in Frankfurt wissen wir, dass Tempo 30 wirkt. Und wie! Die Lärmbelästigung lässt sich um drei Dezibel senken. Das bedeutet in der Wahrnehmung eine Halbierung des Lärms. Bewohnerinnen und Bewohner bestätigen das. Es braucht für diese große Entlastung, diese Gesundheitsvorsorgemaßnahme, die Steigerung der Lebensqualität nicht mehr als ein paar Schilder und eine jeweils kurzzeitige Verhaltensänderung bei einigen Autofahrerinnen und Autofahrern. Wie schön wäre es, hätten wir für die Halbierung der Lärmbelastung von Bahn- und Flugverkehr ähnlich kostengünstige und schnelle Instrumentarien.

 

(Beifall)

 

Auf freier Strecke langsamer fahren, das ist wider der Natur der Autofahrerinnen und Autofahrer, das wissen wir. Aber wie relevant ist das im Vergleich zu den positiven Effekten? Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen ist auch eine soziale Frage. Aufgrund der Wohnraumnachfrage bauen wir seit Jahren immer näher an stark befahrene Straßen und an die Schiene. Es gibt insbesondere für Neubauten passive Schallschutzmaßnahmen, die Lärm bei geschlossenen Fenstern gänzlich eliminieren. Das macht aber die Wohnung teurer. Wer wohnt denn im Wohnungsbestand der ungedämmten Gründerzeit und Nachkriegsbauten entlang der Hauptverkehrsstraßen? Der Magistrat sollte bei seiner abschließenden Bewertung beachten, dass es schwer vertretbar ist, diese dauerhafte Lärmschutzmaßnahme nicht zu verwirklichen, wenn man fast zeitgleich für Lärmbetroffene aus anderen sozialen Milieus eine ganze Stabsstelle einrichtet.

 

(Beifall)