Mai 5, 2022

07.11.2019 Istanbulkonvention umsetzen

Herr Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ja, Deutschland hat beschämend spät die Istanbul-Konvention ratifiziert. Ja, es gibt Handlungsbedarf und Handlungspflicht auf allen staatlichen Ebenen, im Bund, im Land, in den Kommunen, auch in Frankfurt. Die Einrichtung von Koordinierungsstellen ist dabei aber das geringste Problem, aber sie ist natürlich auch notwendig. In Hessen ist die Umsetzung der IK im Koalitionsvertrag verankert und mit ersten Mitteln versehen. Die Koordination liegt bei der Staatssekretärin im Sozialministerium. Auch in Frankfurt werden wir das rechtzeitig lösen, aber Planstellen in Dezernaten und Ministerien sind für uns GRÜNE nicht die brennenden Fragen. Das sind andere, die ich hier gar nicht skizzieren will.

 

Ich gebe eine Triggerwarnung: Eine Frau wird seit Jahren von ihrem Mann, mit dem sie zwei Kinder hat, geschlagen. Schließlich zeigt sie ihn an, er wird der Wohnung verwiesen, es ergeht ein Näherungsverbot. Nach einiger Zeit überzeugt der Mann die Behörden, dass er einsichtig ist und reklamiert den Umgang mit den Kindern. Die Polizei bringt ihn zur Wohnung. Als der Vater die Wohnung betritt, legt sich der Vierjährige starr auf den Boden und stellt sich tot. In diesem Beispiel ist Schlimmeres unterblieben. Aber in Deutschland lässt das Umgangsrecht den Anwendenden einen erheblichen Spielraum. „Es gibt starke Zweifel daran, ob die rechtmäßige Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Deutschland in der Entscheidungspraxis der Familiengerichte sichergestellt ist. Es gibt gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Deutschland“, so die UN‑Frauenrechts-konvention.

 

Eine weitere Triggerwarnung: Eine Frau mit französischer Staatsangehörigkeit wird von ihrem Mann ununterbrochen überwacht, kontrolliert und bedroht. Er nimmt ihr die Scheckkarte und den Pass ab. Sie wendet sich an eine Beratungsstelle und hofft auf einen Platz in einem Frauenhaus. Die Häuser sind belegt. Sie erfährt aber auch, dass sie nicht aufgenommen werden kann, weil für Personen im EU‑Ausland keine Ansprüche nach dem SGB bestehen. Dieses Beispiel zeigt: Es gibt zu wenig Frauenhausplätze, auch in Frankfurt. Die derzeitige Finanzierung über Einzelfallbetrachtungen führt aber außerdem dazu, dass zum Beispiel Auszubildende, Studentinnen und Frauen aus dem EU‑Ausland keinen Platz in einem Frauenhaus finden. Auf die besonders dramatische Situation behinderter und geflüchteter Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind, werde ich im Rahmen der Tagesordnung I eingehen.

 

Geschlechtsspezifische Gewalt in allen ihren Formen ist Alltag in Frankfurt. Wir sind nicht schlecht aufgestellt, aber es gibt Handlungsbedarf, wie die Beispiele zeigen sollten. Die Istanbul-Konvention schafft Fakten: Prävention und Unterstützung bei jeder Form geschlechtsspezifischer Gewalt sind nicht länger freiwillige, bei Haushaltsrestriktionen disponible Leistungen der Kommunen – sie sind Pflichtaufgaben!

 

Stadtverordnetenvorsteher

Stephan Siegler:

 

Ihre Redezeit ist überschritten.

 

Stadtverordnete Ursula auf der Heide, GRÜNE:

(fortfahrend)

 

Ja, im Rahmen der Tagesordnung I werde ich dazu mehr ausführen. Bitte bleiben Sie wach!

 

(Beifall, Heiterkeit)