Mai 5, 2022

07.11.2019 Istanbulkonvention umsetzen

Herr Vorsteher,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Zu Beginn möchte ich auf einige Aussagen in der Aktuellen Stunde eingehen. Da wurde doch allen Ernstes behauptet, die Stadt, die Frauendezernentin und die Koalition würde die Frauen im Stich lassen, weil es noch keine Koordinierungsstelle gäbe und die Maßnahmen unvollständig aufgelistet seien. Also bei allem Verständnis dafür, dass die Opposition ihrer Rolle gerecht werden muss, das ist wirklich völlig absurd.

 

(Beifall)

 

Keine der NGOs würde diese Auffassung teilen, im Gegenteil, bei allen Wünschen, die noch offen sind, steht Frankfurt auch aus Sicht der Beteiligten im Vergleich gut da. Wir waren keineswegs untätig in Frankfurt. Das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist schon seit 30 Jahren auf der Agenda. Es gibt ein Netz von NGOs, ein Netz von Maßnahmen und Projekten und es gibt dafür Mittel, bisher freiwillige Mittel, aber keineswegs unerhebliche Mittel im Haushalt der Stadt und des Landes. Es gibt mehrere Frauenhäuser, das Verfahren zur medizinischen Akutversorgung nach Vergewaltigung ist in sieben Kliniken etabliert, wir haben Fluchtwohnungen für junge Mädchen und Frauen, umfangreiche Beratungsstellen und auf Initiative des Landes neu ein Hilfenetz für von Ehegewalt Betroffene und vieles mehr.

 

Dennoch, das habe ich ja versucht, in der Aktuellen Stunde deutlich zu machen, gibt es auch in Frankfurt noch Versorgungslücken, gibt es Handlungsbedarf, um den Anforderungen der Istanbul-Konvention in vollem Umfang zu entsprechen. Es gibt nicht nur zu wenige Frauenhausplätze, es gibt strukturellen Handlungsbedarf. Auf die Situation zum Beispiel für Studentinnen, EU‑Bürgerinnen und Frauen aus Botschaften hatte ich bereits hingewiesen. Aber auch auf behinderte und suchtkranke Frauen ist die derzeitige Frauenhausstruktur überhaupt nicht eingestellt. Dramatisch ist die Situation für geflüchtete Frauen. Deutschland hat sich bei der Ratifizierung geweigert, Artikel 39 der IK umzusetzen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Frauen mit einem ehegattenunabhängigen Aufenthalt als Gewaltbetroffene keine Aussetzung des Ausweisungsverfahrens erhalten. Das heißt, sie können auch in ein Herkunftsland zurückgewiesen werden, in dem Folter, Erniedrigung oder auch Tod drohen. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wird erst und nur bei Antrag nach drei Jahren erteilt. Das ist keineswegs mit der Istanbul‑Konvention vereinbar. Gewaltbetroffene Migrantinnen sind ebenso zu schützen wie alle anderen Frauen im Staatsgebiet. Die derzeitige Regelung, die auch mit der Istanbul-Konvention beibehalten werden soll, ist völlig inakzeptabel, ja, sie ist barbarisch.

 

(Beifall)

 

Die Instabul-Konvention beinhaltet einen umfassenden Ansatz bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Er umfasst alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, körperliche, seelische und sexuelle Gewalt, aber auch Stalking, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung. Den Verfassern der Istanbul-Konvention möchte ich an dieser Stelle einfach einmal danken. Die IK ist wirklich ein Grund, die EU zu lieben und zu verteidigen. Diese Istanbul-Konvention ist ein Bollwerk gegen die frauenfeindliche, antifeministische, diskriminierende und rassistische Agenda der internationalen Rechten.

 

(Beifall)

 

Sie nennt geschlechtsspezifische Gewalt beim richtigen Namen. Es sind Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechtsverletzungen haben immer niedere Motive. Femizide Tötungen von Frauen während oder nach Beziehungen können eben auch Mord und nicht nur Totschlag sein. Das muss auch die Justiz begreifen. Es gibt in Deutschland Handlungsbedarf, das ist unstrittig. Die Kriminalstatistik 2018 zeigt für Frankfurt drei femizide, drei Todesfälle, 546 Verstöße gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, also Vergewaltigungen, Belästigungen, häusliche Gewalt, und 100 Fälle von Stalking. Aber das sind lediglich die bekannten Fälle. Es ist das Hellfeld. Und auch die jüngsten Untersuchungen der Kripo Mecklenburg-Vorpommern zeigten auf, dass immer noch von einem Dunkelfeld von ungefähr 95 Prozent auszugehen ist. Wir müssen also von 25.000 Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt in Frankfurt ausgehen. Das korrespondiert auch mit den Werten, wie viel Frauen Gewalterfahrung in ihrem Leben erfahren mussten.

 

25.000 Menschenrechtsverletzungen in jedem Jahr in Frankfurt. Wir GRÜNE werden alles daran setzen, die Istanbul-Konvention in Frankfurt eins zu eins umzusetzen. Mit der Ratifizierung ist klar, es sind nicht länger freiwillige Leistungen der Kommune, es sind Pflichtaufgaben. Die AfD und andere können also ihre Textbausteine zum Haushalt löschen. Frankfurt wird weiter stark für Frauenrechte sein.

 

Ich danke Ihnen!

 

(Beifall)